Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
08 Jun
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Ab dem 25. Mai gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unter anderem soll sie Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten geben.
Eigentlich gilt die EU-DSGVO schon seit 2 Jahren.
Eine Umsetzung als MUSS ist erst ab dem 25. Mai 2018 erforderlich.
Was
regelt die DSGVO?
Die Verordnung regelt vor allem die Verarbeitung personenbezogener
Daten von Nutzern (Vereins- bzw. Abteilungsmitgliedern), u. a. von Vereinen.
Dabei löst sie weitgehend nationales Recht ab und ersetzt es durch
Vorschriften, die EU-weit gelten.
Warum
wird sie eingeführt?
Bisher galt die Europäische Datenschutzrichtlinie, die die
Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich umgesetzt haben.
Aufgrund der DSGVO sollen vor allem Nutzer eine bessere Kontrolle über
ihre Daten erhalten.
Was
sind personenbezogene Daten?
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind das grundsätzlich „alle
Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten
oder bestimmbaren Person". Dazu gehören Namen, Adressen, Ausweisnummern
(Spielerpass), Online-Kennungen oder IP-Adressen.
Ändert
sich mit der DSGVO alles?
Nein, die bestehenden Regelungen werden weitgehend fortgeführt. Sie
werden lediglich ergänzt und in wichtigen Bereichen strengen ausgelegt.
Was
sind jetzt die wichtigsten Rechte der Abteilungsmitglieder (Verbraucher)?
-
U. a. Vereine müssen eine eindeutige Zustimmung
zur Datenverarbeitung einholen. Dabei muss
in verständlicher Sprache und klarer Formulierung erklärt werden, welche Daten
warum verarbeitet werden. Grundsätzlich sollen immer so wenige Daten wie
möglich gesammelt werden und sie dürfen auch nur zu dem angegebenen Zweck
verwendet werden.
-
Im Bundesdatenschutz gab es keine Altersgrenze.
Das ändert sich jetzt. Ab dem 25. Mai müssen Eltern einwilligen, wenn Daten von
Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden sollen. Hier haben die
EU-Mitgliedsstaaten allerdings das Recht, eine niedrigere Grenze zu bestimmen,
die aber nicht unter 13 Jahren liegen darf. -
Die Nutzer haben ein Recht auf Auskunft. U.a.
Vereine müssen auf Anfrage erklären, welche Daten sie gespeichert haben und
müssen sie auch zur Verfügung stellen, beispielsweise zum Download.
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Die DSGVO gibt Nutzern auch das Recht auf
„Vergessenwerden". U.a. Vereine sind verpflichtet, auf Wunsch personenbezogene
Daten zu löschen. Dafür müssen aber bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Beispielsweise, dass die Daten für Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht
mehr notwendig sind. Oder der betroffene Nutzer widerruft seine Einwilligung
und es gibt keine andere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung.
Wo
kann man sich genauer informieren?
Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit hat
mehrere Broschüren zu den wichtigsten Punkten der DSGVO veröffentlicht.
Außerdem bietet die Broschüre das komplette Regelungspaket mit vorangestellten
Erläuterungen zum Download an.
Für die Handballabteilung werden/wurden
folgende Daten erhoben:
Name,
Vorname, Anschrift, Geb.-Datum, Telefon-/Handynummer, Emailanschrift. Diese
Daten werden auch dem Jülicher TV übermittelt, in welchem wir eine Abteilung
sind.
In den
einzelnen Mannschaften sind WhatsApp-Gruppen bzw. Spielerapp vorhanden.
In die
Homepage pflegen wir neben Mannschaftsbilder und Einzelbilder der Spieler/Spielerinnen
auch Aufnahmen von Spielsituation oder Turnieren oder Sommerfest oder
Neujahrsempfang ein. Sollten Sie mit der Veröffentlichung der Einzelbilder
nicht einverstanden sein, bitten wir um Information. Wenn Bedenken bei der
Fertigung des Mannschaftsbildes bestehen, muss man sich halt nicht mit
aufstellen.
Bei den
bereits in der Abteilung erfassten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gehen wir von Zustimmung der Datenerhebung aus.
Sollten
hier Bedenken bestehen, können sie uns gerne kontaktieren. Die
erfassten Daten werden mit Beendigung der Mitgliedschaft in der Abteilung
gelöscht. Zur Datenlöschung innerhalb des Jülicher TV ist die Beendigung der
Mitgliedschaft schriftlich erforderlich, in der Handballabteilung reicht die mündliche Mitteilung.